In Deutschland gilt das Erbrecht…

... und eine im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte Erbfolge. Diese tritt in Kraft, wenn die verstorbene Person kein Testament hinterlassen hat. Das BGB unterscheidet zwischen Erben erster Ordnung (Ehepartner, Kinder und Enkel), Erben zweiter Ordnung (Eltern und Geschwister) und Erben dritter Ordnung (Großeltern, Tanten/Onkel sowie Cousinen/Cousins).

Testamentarische Erbverteilung
Sie wissen heute schon, dass Sie sich eine andere als die gesetzlich geregelte Erbverteilung wünschen? Dann sollten Sie auf jeden Fall ein Testament aufsetzen, in dem Sie Ihre eigenen abweichenden Vorstellungen festlegen können.

Verfassen eines Testaments
Bitte denken Sie beim Verfassen Ihres Testaments daran, dass Ihren Erben erster Ordnung unabhängig vom Vorliegen Ihres Testaments ein gesetzlicher Pflichtanteil zusteht. Erkundigen Sie sich vorab über die gesetzlichen Steuerfreibeträge bei Schenkungen zu Lebzeiten. Unter Umständen können Sie Ihren Erben dadurch Erbschaftssteuern ersparen.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Testament eigenhändig schreiben und unterschreiben und mit Namen, Ort und Datum versehen. Wenn Sie auf Nummer sichergehen möchten, lassen Sie Ihr Testament vom Notar beurkunden oder direkt von diesem aufsetzen.

Aufbewahren des Testaments
Bewahren Sie Ihr Testament so auf, dass es im Sterbefall gefunden werden kann. Gegen eine Gebühr kann es auch beim Amtsgericht hinterlegt werden.

Weitergehende Informationen
Auf der Website des Bundesministeriums der Justiz finden Sie wertvolle Tipps zum Thema Erben und Vererben, die Sie in Form einer Broschüre herunterladen können:
www.bmj.de/Erben_und_Vererben

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienst-leistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Mit der Patientenverfügung selbst entscheiden…

… welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet werden dürfen. Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten ist mit einer Patientenverfügung auch in Situationen möglich, in denen ein Mensch aufgrund eines schweren Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt nicht mehr in der Lage ist, einer medizinischen Behandlung zuzustimmen. Auch wenn heute medizinisch vieles möglich ist, so ist doch nicht immer jede Form von lebenserhaltenden Maßnahmen erwünscht. Wer also im Ernstfall als Patient selbstbestimmt bleiben möchte, setzt am besten heute schon eine Patientenverfügung auf.

Eine Patientenverfügung aufsetzen
Damit Ihre Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte rechtlich bindend ist, muss sie schriftlich aufgesetzt werden. Entsprechende Muster und Vordrucke erhalten Sie unter
anderem bei den Bezirksregierungen und Betreuungsvereinen. Haben Sie eine Patienten-verfügung aufgesetzt, informieren Sie auf jeden Fall eine Person Ihres Vertrauens über ihr Vorhandensein und den Aufbewahrungsort.

Weitergehende Informationen
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine informative Broschüre inklusive Mustervorlagen zum Download an: www.bmj.de/Patientenverfuegung

Eine Alternative bietet die Deutsche Bischofskonferenz mit der Christlichen Patientenverfügung. Dieser Ratgeber enthält neben wichtigen juristischen Informationen auch geistliche Denkanstöße: www.ekd.de/patientenvorsorge  

Mit einer Organspende…

… Leben retten! Viele Menschen fühlen sich wohl mit ihrer Entscheidung, anderen Menschen mit einer Organspende ein Weiterleben zu ermöglichen. Bedenken Sie, dass eine Organspende erst nach dem unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen durchgeführt wird. Unabhängig davon, ob Sie sich für oder gegen die Organspende entscheiden, sollten Sie Ihre Entscheidung mit dem Organspendeausweis dokumentieren. Sie können Ihre Zustimmung auch auf bestimmte Gewebe oder Organe beschränken. Füllen Sie den Ausweis unbedingt vollständig aus und unterschreiben Sie ihn. So stellen Sie sicher, dass Ärzte und Angehörige in Ihrem Sinne handeln können.

Immer dabei: der Organspendeausweis
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Organspendeausweis bei sich tragen bzw. die nächsten Angehörigen von Ihrer Einwilligung zur Organspende wissen, da Organspendeausweise nicht offiziell registriert sind. Das bedeutet auch, dass Sie Ihre Zustimmung im Zweifel jederzeit zurücknehmen können.

Weitergehende Informationen
Der Organspendeausweis ist bei Ärzten und in Apotheken erhältlich. Sie können den Ausweis auch einfach auf der Website des Gesundheitsministeriums als PDF heruntergeladen:
www.bundesgesundheitsministerium.de

Haben Sie noch weitere Fragen? Über das Infotelefon Organspende können Sie sich ausführlich beraten lassen. Infotelefon Organspende: 0800 90 40 400

Wenn Kinder trauern…

… können Sie ihnen helfen und zu Seite stehen. Wir sind keine Therapeuten oder ausgebildeten Trauerbegleiter, aber wir haben jeden Tag mit Trauerfällen zu tun und erleben Trauer in vielen Formen und unterschiedlichsten Ausprägungen. Oft sind auch Kinder und Jugendliche vom Verlust eines nahestehenden Menschen betroffen. Auf der Basis unseres Erfahrungsschatzes und vielen Gesprächen mit Fachleuten möchten wir Ihnen einige Tipps und Empfehlungen zum Umgang mit trauernden jungen Menschen geben.

Kinder und Jugendliche einbeziehen
Besonders kleine Kinder können den Tod noch nicht in seiner Endgültigkeit begreifen. Sie haben ihre eigenen Vorstellungen davon, was nach dem Tod kommt. Jugendlichen wird manchmal ein für ihre Entwicklung und Stabilität wichtiger Mensch entrissen. Deshalb ist es wichtig, Kinder und Jugendliche in dem Umfang, wie sie es zulassen und selbst möchten, in den Abschieds- und Trauerprozess einzubeziehen. Zeigen Sie sich verständnisvoll, geduldig und vor allem ehrlich. Kinder spüren, dass die Traurigkeit zum Trauerprozess dazugehört. Versuchen Sie außerdem nach Möglichkeit alle aufkommenden Fragen zu beantworten.

Gemeinsam etwas Schönes unternehmen
Oft helfen gemeinsame Aktivitäten in der Familie: alte Fotos anschauen, Bilder malen, Orte mit gemeinsamen Erinnerungen besuchen, Blumen zur Ruhestätte bringen oder Kerzen anzünden.